TRAKTOR

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L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen

Mit der Klasse L dürfen Sie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge fahren. Diese Fahrerlaubnis gilt für:

🚜 Zugmaschinen (Traktoren)
Mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
Zur Nutzung in der Land- oder Forstwirtschaft

🛻 Anhänger
Dürfen mitgeführt werden
Maximale Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger: 25 km/h

 

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nicht erforderlich
Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis

Theorie & Praxis:

  • Theoretische Ausbildung und Prüfung
  • Keine praktische Prüfung erforderlich

💡 Zusätzlicher Vorteil:

Die Klasse L ist automatisch in den Führerscheinklassen B, T und BE enthalten.

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97753 Karlstadt

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BÜROZEITEN :

Dienstag 16:00 - 18:30 in Karlstadt
Mittwoch 18:00 - 18:30 in Stetten
Donnerstag 16:00 - 18:30 in Karlstadt

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