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A

Schwere Krafträder

Mit der Klasse A dürfen Sie leistungsstarke Motorräder sowie bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Diese Fahrerlaubnis gilt für:

🏍️ Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit:
Mehr als 50 cm³ Hubraum oder
Einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
Einer Motorleistung über 35 kW oder einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg

🚘 Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ehemals Klasse B) mit:
Mehr als 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder
Einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
Einer Leistung von mehr als 15 kW

 

Besonderer Vorteil: Stufenführerschein

Besitzen Sie bereits seit mindestens zwei Jahren die Klasse A2, ist für den Aufstieg auf A nur eine praktische Prüfung erforderlich – eine theoretische Prüfung entfällt.

 

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 24 Jahre (oder 20 Jahre bei Vorbesitz von A2)
Vorbesitz: Nicht erforderlich
Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Ggf. vorhandener Führerschein

Theorie & Praxis:

  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theorie- und Praxisprüfung erforderlich

💡 Zusätzlicher Vorteil: Mit der Klasse A erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnis für die Klassen A2, A1 und AM.

A1

Leichtkrafträder (125er)

Mit der Klasse A1 dürfen Sie leichte Motorräder fahren. Diese Fahrerlaubnis gilt für:

🏍️ Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit:
Einem Hubraum von maximal 125 cm³
Einer Motorleistung von höchstens 11 kW (15 PS)
Einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg

🛵 Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
Einer Leistung von bis zu 15 kW

 

Besonderer Vorteil: Stufenführerschein

Haben Sie die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren, können Sie durch eine praktische Prüfung direkt auf A2 aufsteigen – ohne zusätzliche Theorieprüfung.

 

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nicht erforderlich
Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Ggf. vorhandener Führerschein

Theorie & Praxis:

  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theorie- und Praxisprüfung erforderlich

💡 Zusätzlicher Vorteil: Mit der Klasse A1 erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnis für die Klasse AM.

A2

Mittelschwere Krafträder

Mit der Klasse A2 dürfen Sie leistungsreduzierte Motorräder fahren. Diese Fahrerlaubnis gilt für:

🏍️ Zweiräder (auch mit Beiwagen) mit:
Einer Motorleistung von maximal 35 kW
Einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg

 

Besonderer Vorteil: Stufenführerschein

Haben Sie bereits seit mindestens zwei Jahren die Klasse A1, ist für den Aufstieg auf A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich – die theoretische Prüfung entfällt.

 

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Nicht erforderlich
Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Ggf. vorhandener Führerschein

Theorie & Praxis:

  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theorie- und Praxisprüfung erforderlich

💡 Zusätzlicher Vorteil: Mit der Klasse A2 erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnis für die Klassen A1 und AM.

AM

Roller & Kleinkrafträder

Mit der Klasse AM dürfen Sie leichte, motorisierte Zweiräder und kleine Dreiräder fahren. Diese Fahrerlaubnis gilt für:

🛵 Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Einem Hubraum von maximal 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
Einer elektrischen Leistung von bis zu 4 kW
Einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

🚲 Leichte dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:
Einem Hubraum von maximal 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
Einer maximalen Leistung von 4 kW
Einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h

 

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nicht erforderlich
Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis

Theorie & Praxis:

  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theorie- und Praxisprüfung erforderlich

💡 Besonderheit: Die Klasse AM ist in allen höheren Führerscheinklassen automatisch enthalten.

MOFA

Mofa-Prüfbescheinigung – Motorisierte Fahrräder

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen Sie einspurige, motorisierte Fahrräder mit geringer Leistung fahren. Diese Erlaubnis gilt für:

🚲 Mofas (einsitzig) mit:
Einem Hubraum von maximal 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
Einer elektrischen Leistung von bis zu 0,5 kW
Einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h

Ausnahme:

  • Wenn das Mofa zweisitzig ist, darf eine zweite Person nur mitgenommen werden, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1980 geboren wurde.

 

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nicht erforderlich
Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis

Theorie & Praxis:

  • Theoretische Ausbildung und Prüfung
  • Praktische Fahrübungen (keine praktische Prüfung erforderlich)

 

Hinweis:

Kein Führerschein nötig!

  • Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein, sondern eine gesonderte Erlaubnis. Wer jedoch eine höhere Führerscheinklasse besitzt (z. B. AM oder B), darf automatisch Mofa fahren.

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