PKW

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B

Pkw bis 3,5 t

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren.
Darüber hinaus ist das Mitführen von Anhängern unter bestimmten Bedingungen erlaubt:

Anhänger bis 750 kg zG dürfen uneingeschränkt gezogen werden.
Anhänger über 750 kg zG sind zulässig, solange das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Erweiterung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Möchten Sie eine schwerere Kombination fahren? Mit der Erweiterung B96 dürfen Sie:
🚛 Ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zG fahren,
🚛 solange das Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.


Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren)
Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis

Theorie & Praxis:

  • Theoretische und praktische Ausbildung
  • Theorie- und Praxisprüfung erforderlich

💡 Zusätzlicher Vorteil: Mit der Klasse B erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnis für die Klassen L, AM und S.

BE

Anhängerführerschein

Seit dem 1. Januar 1999 ist für das Fahren schwerer Anhänger eine spezielle Fahrerlaubnis erforderlich. Mit der Klasse BE dürfen Sie hinter einem Pkw der Klasse B folgende Anhänger ziehen:

Anhänger über 750 kg zG, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3,5 Tonnen liegt.
Keine Obergrenze für das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, solange die technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird.


Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Führerscheinklasse B erforderlich
Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Führerschein Klasse B

Praktische Ausbildung & Prüfung:

  • Keine zusätzliche Theorieprüfung
  • Praktische Fahrprüfung erforderlich

💡 Zusätzlicher Vorteil: Mit der Klasse BE erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnis für die Klassen L, AM und S.

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